Anwaltliche Beratung und Vertretung von (Familien-)Unternehmern sowie Privatpersonen in allen Erbschaftsangelegenheiten bei Verhandlungen, in Mediation und vor Gericht.

Typische Fallkonstellationen

für Unternehmer:
• Ausübung von Eintrittsrechten
• Anpassung von Gesellschaftsverträgen
• Abfindungsansprüche weichender Erben
• (vorübergehende) Verpachtung des Betriebs
• Restrukturierung, Veräußerung, Liquidation der Gesellschaft

für Privatpersonen:
• Klärung der Erbenstellung
• Wirksamkeit und Auslegung letztwilliger Verfügungen
• Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
• Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
• Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
• Pflichtteilsansprüche